Fachseminar zur Ausbildung zur befähigten Person (Sachkundige:r) zur Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz PSAgA (23)
Fachseminar zur Ausbildung zur befähigten Person (Sachkundige:r) zur Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz PSAgA (23)
Neu ab 2026: Das Seminar vermittelt die Grundlagen für die fachgerechte Überwachung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz gemäß DGUV Grundsatz 312-906. Jede/r Teilnehmer/in erhält begleitende Unterlagen zur Unterweisung und ein Zertifikat über die Teilnahme. Der Unternehmer hat nach § 4 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1) die Versicherten vor der ersten Benutzung und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen. Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" fordert im §31: "Für persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen, hat der Unternehmer die nach § 3 Abs. 2 der PSA-Benutzungsverordnung bereitzuhaltende Benutzungsinformation den Versicherten im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln."
Bauarten von persönlichenSchutzausrüstungen gegenAbsturz (Rückhalte-, Positionierungs-,Auffangsysteme)
Beurteilung von Schäden der PSAgA
Wartung, Reinigung, sachgemäße Lagerung
Pflichten eines Sachkundigen
Benutzerinformationen des Herstellers
Einsatz- und Verwendungsbereiche
Organisation und Dokumentation der Prüfung
Praktische Übungen und Abschlussprüfung
Zielgruppe
Personen, die zukünftig die Prüfungen von PSAgA durchführen sollen.
Dauer
2 Tage
Seminar-Nummer
23
Seminarpreis
EUR 1200,–
Inkl. ausführlicher Fachunterlagen
Organisatorisches
Teilnehmerzertifikat
Jeder Seminarteilnehmer erhält ein persönliches Teilnehmerzertifikat.
Rücktritt
Sollte der Seminarteilnehmer verhindert sein, ist die Seminarteilnahme ohne Mehrkosten übertragbar. Hierzu erbitten wir Ihre Vorabinformation. Eine gebührenfreie Stornierung ist bis zu zwei Wochen vor Seminarbeginn möglich. Danach ist der volle Betrag fällig.
Veranstaltungsausfall
Kann ein Seminar aus unvorhersehbaren Gründen nicht stattfinden, behalten wir uns eine Absage vor. In diesem Fall werden die bereits überwiesenen Seminargebühren rückerstattet.
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