CE-Kennzeichnung auf Transportanker

Wie kommt ein CE-Zeichen auf einen Transportanker und was bedeutet dies? - Maschinerichtlinie – BGR106 – VDI/BVBS-Richtlinie 6205 -

Diesen Artikel als PDF herunterladen Das CE-Zeichen steht für Community European und soll bedeuten, dass ein Produkt gekennzeichnet
mit diesem europäischen Symbol, frei im den europäischen Warenmarkt gehandelt werden darf. Das
CE-Zeichen ist ein Symbol für eine Herstellerkonformitätserklärung. Das heißt, ein Hersteller oder Inden-Markt-Bringer versichert, konform mit einer Vorschrift die Produkte erzeugt zu haben und in den
Markt zu tragen. Für Transportankersysteme ist dies die verbindlich anzuwendende Richtlinie 2006/42EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006, kurz und umgangssprachlich auch
Maschinenrichtlinie genannt. Am 29. Dezember 2009 bereits, war die Übergangsfrist abgelaufen. Ab
diesem Zeitpunkt wurde die Maschinenrichtlinie in Deutschland durch die 9. Fassung des Geräte- und
Produktsicherheitsgesetz in Kraft gesetzt. Die Maschinenrichtlinie definiert Lastaufnahmemittel als ein nicht zum Hebezeug gehörendes Bauteil
oder Ausrüstungsteil, das das Ergreifen der Last ermöglicht und das zwischen Maschine und Last
oder an der Last selbst angebracht wird. Es ist dazu bestimmt, ein integraler Bestandteil der Last zu
werden, das gesondert in den Verkehr gebracht oder erstmalig bereitgestellt, in Betrieb genommen
oder benutzt wird; also auch wenn ein Werk Anker selbst für Eigengebrauch herstellt. Bild 3 Definition Lastaufnahmemittel Transportankersystem Ein Protokoll einer Sitzung der Working Group Machinery Directive der Europäischen Kommission
vom Dezember 2000 klärt die Anfrage Italiens, ob unter Lastaufnahmemittel nur diejenigen
einzuschraubenden oder anzuschlagenden, immer wieder zu verwendenden Lastaufnahmemittel zu
gelten haben oder eventuell auch die auf Dauer im Beton verbleibenden zugehörigen Transportanker
eines Transportankersystems. Die Vertreter der Europäischen Kommission legten fest, dass
Transportanker, genauso wie das zugehörige Lastaufnahmemittel, voll und ganz von der
Maschinenrichtlinie abgedeckt werden und voll und ganz deren Bestimmungen unterliegen. Dies wurde dann 2006 in die Maschinenrichtlinie 2006 aufgenommen, so dass seit dem 29. Dezember
2009 verpflichtend Transportanker der Maschinenrichtlinie entsprechen müssen und gemäß § 6 des
Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes auch mit dem CE-Zeichen versehen sein müssten. Darin liegt
ein bedeutender Unterschied der aktuellen Fassung von 2006 zur alten Maschinenrichtlinie von 1998
für unsere Betonfertigteilbranche. Einfach ein CE-Zeichen als Konformitätserklärungshinweis bezüglich der Maschinenrichtlinie nur
basierend auf Stahltragfähigkeiten ohne Betontragfähigkeiten auf den Transportankern anzubringen,
wäre ein Leichtes, wie dies italienische Hersteller bereits praktizieren. Hersteller in Deutschland
haben dies jedoch bisher unterlassen, weil es hier ein ganzes Bündel offener Fragen gibt bevor man
die Konformität zur Maschinenrichtlinie für im Beton verankerte Transportankersystem umfassend
erklären kann.:

  1. Der Betriebskoeffizient 4 ist für die gesamte Hebesituation anzusetzen. Wie ist dieser für die
    Verankerung im Beton zu sehen, die üblicherweise versagt und wie verträgt sich das mit 2,5-
    facher globaler Sicherheit gegen Betonausbruch nach den bisherigen Regeln der
    Berufsgenossenschaft BGR 106? Ist dies nun im Widerspruch zur Maschinenrichtlinie?
     
  2. Wie muss auf dem Transportanker gemäß Maschinenrichtlinie die maximale anzuhängende
    Masse in kg oder t angegeben werden?

    Die Maschinenrichtlinie regelt eine Masse, die man anhängen kann. Dies ist jedoch bei im Beton
    eingebetteten Ankern ohne eine genaue Definition, was man damit meint, nicht möglich, da die
    Anwendnungssituation die Kräfte verändert und andererseits die Einbausituation den Widerstand sehr stark bei an sich immer gleicher Masse ebenfalls stark verändert.
     
  3. Welches Konzept soll der Hersteller von Transportankern beim Ermitteln der charakteristischen
    Widerstände seiner Transportanker im Beton anwenden?

    Bisher wurde eine vereinfachte Statistik mit einem Minimalwert aus drei Versuchen
    herangezogen. Grundsätzlicher dürfen bei technischen Standardisierungen nur noch
    charakteristische Werte auf statistischen Auswertungen, wie 5%-Fraktile bei 75%
    Aussagewahrscheinlichkeit oder ähnliche Verfahren, herangezogen werden. Was gilt nun hier?
     
  4. Welche Versuchsbedingungen und Versuchsanordnungen sind für Ankerversagen im Beton durch die Hersteller heranzuziehen?

    Es hat sich gezeigt, dass wesentliche Einflüsse, wie Randabstand bei der Abstützung oder
    Anordnung in Druck- oder Zugzone oder überhaupt Verwendung von Aufzeichnungsgerät Kraft-
    Weg-Beziehungen, unterschiedliche Ergebnisse liefern und es bedarf einer klaren Festlegung, auf welcher Basis die Werte zu ermitteln sind. Auch bedarf es einer Definition, dass diese
    Widerstandsbestimmenden Versuche durch Fachinstitute/-labore durchzuführen sind.
     
  5. Wie verträgt sich ein Betriebskoeffizient 4,0 mit dem Sicherheitsfaktor im Beton von 2,5?

    Bei der Ermittlung der einwirkenden Last wird üblicherweise im Bauwesen die dynamische
    Wirkung (Ruckfaktor, Trägheitseffekte) mit 1,3 bis 1,4 berücksichtigt. Um dies kann man den
    Betriebskoeffizienten reduzieren, sofern man nur einen statischen Zugversuch als Referenz
    verwendet. Ebenso liefert ein QM-Management im Fertigteilwerk einen Vorteilsfaktor von 1,2.
    Aber wer legt das so fest?

Resümmee: Eine CE-Kennzeichnung gemäß der Maschinenrichtlinie, wie gesetzlich gefordert, ist
derzeit für im Beton verankerte Transportanker bei Berücksichtigung obiger offenen Fragen nicht
festgelegt und somit unmöglich. Es bedarf dafür einer weiteren ergänzenden harmonisierten Vorschrift, wie einer DIN-EN, die die
Interpretation der Maschinenrichtlinie erlaubt. Bild 4 Flyer Bundesverband Bausysteme e.V. Als entsprechende Regel hat der Bundesverband Bausysteme mit dem Kooperationspartner VDI die
dreiteilige VDI/BV-BS-Richtlinie 6205 erarbeitet, die nun zum April 2012 veröffentlicht werden soll.
Dies ist eine national erstellte Regel unter Beteilgung aller interessierten Kreise - dies sind die
Hersteller der Transportankersysteme, die Betonfertigteilwerke, der Betonfertigteilverband, der
Bundesverband Bausysteme, Vertreter des VDI, Vertreter der Prüfinstitute und der
Berufsgenossenschaft. Die VDI/BVBS RiLi6205 definiert im Teil 1 allgemeine Dinge, wie
Anwendbarkeit, Festlegungen und Veranwortlichkeiten. Sie regelt im Teil2 (für Hersteller) die offenen
Fragen zu der Versuchsdurchführung, der Kennzeichnung, der Interpretation, der aufzubringenden
maximalen Tragfähigkeit oder des zulässigen Widerstandes. Die Auswahl und die Anwendung von
Transportankern erfolgt nach Teil 3 (für Planer und Anwender). Dieses Regelwerk soll auch benutzt werden, um auf internationaler Ebene eine harmonisierte DINEN-
Norm unter dem CEN-Dach der Maschinenrichtlinie zu initiieren, da nur dann europaweit eine
Referenz für die Konformitätserklärung gegeben ist. Auf die VDI/BVBS6205 können sich Hersteller in
Deutschland vorab berufen und damit ein nachvollziehbares Sicherheitsniveau für die
Betonverankerung bei der Herstellererklärung hinsichtlich der Maschinenrichtlinie erklären. Moral von der Geschicht: Die gesetzlich geforderte CE-Kennzeichnung kann trügerisch sein, weil sie
nicht automatisch bedeutet, dass auch wirklich Sicherheit gegen Betonausbruch damit verknüpft ist.
Der Unternehmer im Fertigteilwerk ist also gut beraten, genau hinzusehen und zu beachten, was ihm
wer in welchem Umfang in der Konformitätserklärung des Herstellers erklärt. Bei einer Erklärung, bezogen auf die VDI/BVBS-RiLi6205, kann auf Berücksichtigung der Sicherheit gegen Betonausbruch
geschlossen werden. Damit findet der Anwender eine für ihn sicherere CE-Aussage. Gesteigert würde
diese Aussage durch eine Bestätigung von einer authorisierten dritten Stelle wie einem Gütesiegel
des Bauverbandes. Matthias Kintscher Autor:
Matthias Kintscher, Diplomingenieur Bauingenieurwesen, Studium an der
Universität Stuttgart, Vertiefung konstruktiver Ingenieurbau bis 1986, dann 3
Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Massivbau der Universität
Stuttgart bei Prof. Dr. Dr. Jörg Schlaich. Seit 1990 bei Pfeifer Seil- und
Hebetechnik GmbH in Memmingen im Allgäu: Aufbau der technischen
Abteilung der Bautechnik; heute Prokurist, Geschäftsbereichsleiter der Bautechnik.
Seit 2005 ehrenamtlicher Vorsitzender des Bundesverband Bausysteme e.V. Koblenz,

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