Ablegereife von Zurrgurten
Definition Ablegereife
Ablegereife bei Zurrgurten bedeutet, dass festgelegte Verschleißmerkmale erreicht worden sind und das ein Produkt nicht mehr verwendet werden darf.
Kriterien der Ablegereife nach DIN EN 12195-2 und VDI 2700 Blatt 3.1
- Webkantenrisse
- Nahtbeschädigungen
- Aufrisse, Brüche, erhebliche Korrosion, bleibende Verformung
- Fehlendes oder unleserliche Angaben auf dem Etikett
- Verformung durch Hitze oder Einfluss infolge aggressiver Stoffe
- Überbelastung des Zurrgurtes
- Zurrmittel die geknotet, überrollt und /oder gequetscht wurden
- Einschnitte und Aufkreppungen > 10% der Gurtmaterialdicke
- Aufweitungen des Hakens um mehr als 5%
⇒ Für Zurrgurte sind weder in der DIN-EN 12195-2 noch in der VDI 2700ff Hinweise gegeben, diese aufgrund des Alters abzulegen.
- Die DIN EN 12195-2 empfiehlt:
regelmäßige Sichtprüfungen vor und nach jeder Benutzung. - Nach VDI 2700 Blatt 3.1:
sind Zurrmittel während ihrer Verwendung auf augenfällige Mängel hin zu kontrollieren. - Darüber hinaus sind Zurrmittel nach VDI 2700 Blatt 3.1:
mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen zu kontrollieren.
Diese Prüfung ist zu dokumentieren.
Entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Gegebenheiten können zwischenzeitliche Prüfungen durch einen Sachkundigen erforderlich sein!
Hinweise zur Aufbewahrung von Zurrgurten
- Vor der Einlagerung auf Schäden untersuchen
- Nicht gebrauchte Zurrgurte sind in sauberer, trockener und gut belüfteter Umgebung zu lagern
- Fern von Wärmequellen lagern
- Ohne Kontakt mit Chemikalien, Rauchgasen und/oder korrodierenden Oberflächen lagern