PFEIFER erfüllt neue europäische Bauproduktenverordnung

CE–Kennzeichen und Leistungserklärungen für Bautechnik Produkte

Sehr geehrter Geschäftspartner, die neue europäische Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten) ist seit dem 01.07.2013 verbindlich in Kraft getreten. Relevant ist diese für Bauprodukte, die

  • auf einer harmonisierten europäischen Produktnorm,
  • auf einer Europäischen Technischen Bewertung, ehemals Europäisch technischen Zulassung (ETA),

beruhen. Betroffene Produkte werden von PFEIFER mit einer CE-Kennzeichnung versehen. Ergänzend ist die
zugehörige Leistungserklärung im Internet frei zum Download verfügbar. Die Leistungserklärung ist die
Garantie des Herstellers für die Übereinstimmung des Bauprodukts mit der erklärten Leistung in Bezug auf die angegebenen Merkmale. Grundlage für die Leistungserklärung bildet die vorhandene technische Dokumentation. Hierzu zählen u. a. die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle, wie Typprüfung (Erstprüfung) der Identitätsfeststellungen der geprüften Chargen. Die Leistungserklärung und die CE-Kennzeichnung bestätigen Ihnen als Kunde und Verwender, dass die jeweils relevanten europäischen Produktvorschriften eingehalten sind. Sollte es für Produkte keine harmonisierte europäische Regelung geben, so dürfen diese weiterhin gemäß einer nationalen Regelung, zum Beispiel eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik, verwendet werden. Folgende PFEIFER-Bauprodukte werden zukünftig mit einer CE-Kennzeichung versehen:

  • DB-Anker für Dauerbefestigung
  • Stützenfusssystem
  • Wandschuhsystem
  • Treppenauflager

Folgende Dokumente und Kennzeichnungen werden Ihnen von PFEIFER zur Verfügung gestellt bzw. an den Produkten angebracht:

  • CE–Kennzeichen und eine Leistungserklärung (Declaration of Performance = DoP). Die Leistungserklärung ist auf der PFEIFER-Homepage kostenfrei verfügbar. Hiermit erhält der Verwender eine Bestätigung über
    • die Einhaltung der relevanten europäischen Bauproduktvorschriften für das Produkt
    • wesentliche Produktmerkmale wie z.B. verwendete Materialien, Anwendungsbedingungen, Prüfbedingungen

Alle anderen PFEIFER-Bauprodukte unterliegen weiterhin nationalen Regelungen bzw. anderen
europäischen Richtlinien. Auch diese Produkte können entsprechend der maßgebenden Regelung
uneingeschränkt weiter verwendet werden.

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