Anwendung der Kette an einem Tragarm (180°)
Definition Tragarm
Ein Tragarm ist ein Bauteil, um den eine Kette umschlungen, geschnürt- oder gehangen wird.
Allgemeines
Seit 12/2008 gilt aus der Norm DIN EN 818-6 – A.1.3.4: Beim Umschling/Schnür- oder Hängegang von Tragarmen oder Lasten mit einer Kette, muss der Durchmesser oder die Breite des Tragarmes bzw. der Last mind. die 3-fache Kettenteilung (p) aufweisen für eine 100%ige Tragfähigkeit (siehe Abb 1).
Tragfähigkeitsreduzierungen am Beispiel einer 10 mm Kette:
30 mm Tragarm – siehe Abb. 2 A | 90mm Tragarm – siehe Abb. 2 B | 90mm Tragarm – siehe Abb. 2 C |
Tragarm-Durchmesser = 1 x Kettenteilung (p) (egal ob Rundmaterial oder Rechteckmaterial!) | Tragarm-Durchmesser > 3 x Kettenteilung (p) ? aber „scharfe Kante“ | Tragarm-Durchmesser > 3 x Kettenteilung (p) ? keine „scharfe Kante“ |
50% Reduktion der Tragfähigkeit = 50% Tragfähigkeit | 20% Reduktion der Tragfähigkeit = 80% Tragfähigkeit | Keine Reduktion der Tragfähigkeit = 100% Tragfähigkeit |
Für eine 100%ige Tragfähigkeit im Umschling/Schnür- oder Hängegang müssen unter anderem folgende Kriterien erfüllt werden …
- > 3 x Kettenteilung (p)
- Keine „scharfe Kante“
- Der Neigungswinkel β bei der 1-Strang-Kette muss ≤ 6° sein (siehe Abb. 3)