Schrägzug bei Hebebändern
Definition Hebeband
Das Hebeband hat eine Sonderstellung in der Anschlagtechnik. Es ist ein flachgewebtes,
textiles Anschlagmittel welches mehrere Vorteile mitbringt:
- Durch seine gleichmäßige breite Auflagefläche an der Last wird die Krafteinwirkung gleichmäßig verteilt.
- Eine zusätzliche mögliche Anbringung einer PU-beschichtung stellt bereits ein Kantenschutz dar.
- Sehr genau gefertigte Längen sind machbar
- Endbeschlagteile sind in den verschiedensten Möglichkeiten vorhanden
- Belastungsrichtung in Bandrichtung ist bis 60° möglich
Dennoch stellt sich die Frage: „Warum kann in einem Anwendungsfall kein Hebeband eingesetzt werden sondern es muss eine Rundschlinge eingesetzt werden?“ Dies hat folgende Gründe:
Definition Schrägzug
- Schrägzug ist das Abweichen von der vertikalen Lage (siehe Abb. 2)
Gesetzliche Aussagen zum Schrägzug bei Hebebändern
- Die DGUV 100-500 (BGR 500) schreibt im Kapitel 2.8 Schutz vor Schäden, dass das Querziehen von Bändern ein Verbot darstellt.
- In der Norm EN 1492-1 ist unter Anhang D3.5 die Aussage dazu, das Hebebänder an der Last so anzubringen sind, dass die gesamte Breite des Hebebandes gleichförmig belastet wird.
- Die VGB (Gesetzliche Unfallversicherung) schreibt zu dem Sachverhalt Schrägzug im Punkt 3.13, dass bei ungeführten Lasten ein Schrägzug verboten ist.
Problem beim Schrägzug
- Schrägzug ist gänzlich zu vermeiden, denn:
- Bei Neigungswinkeln wird bei einem Band nur die Kante belastet und es besteht die Gefahr, dass das Band reißt!
- Es gibt keinen Passus, welcher das bis zu einer gewissen Gradzahl erlaubt
Hinweis zum Schrägzug in eigener Sache
- In der Pfeifer Originalbetriebsanleitung für Hebebänder/Rundschlingen aus Chemiefasern ist unter Punkt 3 folgendes zu finden:
⇒ bei Hebebändern so anschlagen, dass sie die Last mit ganzer Breite tragen