Zusätzliche Kennzeichnung auf PFEIFER-Schäkel
Allgemeines
- Nach der DIN EN 13889 muss der Schäkel von Produktionsseite her mit Tragfähigkeit, GK, Name, Zeichen oder Marke des Herstellers und Rückverfolgbarkeitscode versehen werden.
- Die Kennzeichnung durch das Herstellungsverfahren (z.B. Gesenk Schmieden) muss vertieft oder erhöht ausgeführt werden ⇒ sie muss deutlich und dauerhaft sein!
Zusätzliche Kennzeichnung durch befähigte Personen
- Nachträgliche permanente Kennmarkierungen oder Symbole dürfen nur mit sogenannten Nadelprägern oder Schlagzahlen mit abgerundeten Profilen (geringe Krafteinwirkung) durch befähigte Personen (z.B. durch unseren PFEIFER-Prüfservice) vorgenommen werden.
- Die Kennzeichnung ist auf möglichst wenige Zeichen zu begrenzen.
- Schräge Schriftzüge sind generell zu vermeiden – ein Punkt oder Bindestrich ist einer Trennlinie vorzuziehen
- Tragfähigkeitswerte werden vom Hersteller bis zu einem Wert von 100 t, in der Regel bis eine Stelle nach dem Komma angegeben (abgesehen von 0,25 und 0,75) > 100 t sind ganze Zahlen ausreichend. Das Wort „Tonnen“ kann mit „t“ abgekürzt werden.
Benötigen Schäkel eine zusätzliche Kennzeichnung und kann diese nicht durch eine separate Plakette erreicht werden? Dann ist es wichtig zu wissen, wo eine sichere und ordnungsgemäße Funktionsweise der Schäkel nicht beeinträchtigt wird. Werden die folgenden Punkte eingehalten, ist die Produktsicherheit und somit ein sicheres erfolgreiches Arbeiten gegeben:
Durchmesser des zu markierenden Teils | Empfohlene Markierungsgröße |
bis 12,5 mm | 3,0 mm |
12,5 bis 26 mm | 4,5 mm |
über 26 mm | 6,0 mm |
Hinweis
Die zusätzliche Kennzeichnung anderer Bauteile ist ebenfalls möglich muss aber mit dem jeweiligen Hersteller abgeklärt werden, da diese oftmals sehr unterschiedlichen Bauformen haben.